Grundpflege

Grundpflege nach SGB XI




Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) umfasst die elementaren pflegerischen Tätigkeiten, die zur Sicherstellung der körperlichen Hygiene, Ernährung und Mobilität einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Sie dient dazu, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.


Zur Grundpflege gehören unter anderem folgende Leistungen:


  1. Körperpflege: Hierzu zählen das Waschen, Duschen, Baden, die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren sowie die Hilfe beim An- und Auskleiden.
  2. Ernährung: Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, das Zubereiten von Mahlzeiten, das Füttern oder das Anreichen von Getränken gehören zur Grundpflege. Auch die Beratung und Unterstützung bei speziellen Ernährungsbedürfnissen oder -problemen fallen darunter.
  3. Mobilität: Hierzu zählt die Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Stehen oder das An- und Auskleiden. Auch die Unterstützung bei der Benutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen gehört zur Grundpflege.

Die Grundpflege wird von unserem qualifiziertem Pflegepersonal erbracht, das über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.



Die Kosten für die Grundpflege können über die Pflegeversicherung abgedeckt werden, sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde. Die genauen Leistungen und Ansprüche sind im SGB XI geregelt. Hierzu beraten wir Sie gerne.


 

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